Nenne den Käuferschutz einfach mal schwachsinnig

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Gestern früh hatte ich bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt und bin natürlich auch weiterhin an Logitech dran geblieben, dass da einfach ganz fix eine Gutschrift erfolgen soll.

Nun erfreulicherweise hat sich eine Mitarbeiterin bei Logitech der Sache endlich mal persönlich angenommen und den Vorgang manuell bearbeitet.

Und so erhielt ich heute eine Mail mit der Information: PayPal habe die Annahme der Gutschrift verweigert, weil da noch ein Fall offen sei. Und bevor dieser nicht von mir als einvernehmlich gelöst und als geschlossen markiert wurde – gibts auch kein Geld.

Jetzt noch mal langsam:
Ich soll einen offenen Konflikt bei PayPal, bei dem es um eine Gutschrift von Logitech geht, vorab – also ich habe noch gar kein Geld – dort als einvernehmlich gelöst bzw. Geld erhalten markieren, weil dies die Voraussetzung sei, dass PayPal die Gutschrift auch zulässt und diese nicht erneut verweigert.

Also wo genau da der PayPal Käuferschutz sein soll, erschließt sich mir nicht.

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3 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. PayPal ist in puncto Bestimmung und AGB sowie so ein ganz eigener Fall für sich. Zwar hatte ich selbst noch nie Probleme, aber habe etliches bei Bekannten und Freunden mitbekommen an Problemen mit PayPal und deren Umgang mit den Kunden.

    Schon toll wenn man keine richtige Bank ist und zudem noch in einem Land den Firmensitz hat wo man quasi unantastbar ist für alle anderen und die eigenen Kunden.

    • Nachdem die heute aber die Gutschrift von Logitech durch Digital River zurück gewiesen haben (unterstellt Logitech schreibt mir hier die Wahrheit), mache ich das jetzt zum Problem von PayPal. Habe die heute angeschrieben – erfolgt bis morgen Abend keine oder plausible Antwort, Textbausteine lasse ich nicht gelten – gibt’s die Rücklastschrift bei der Bank und ich lasse es auf einen Rechtsstreit mit PayPal ankommen.

      • Da sei aber vorsichtig in puncto Rechtsstreit und lass dich dazu im Vorfeld mal von einem Fachanwalt beraten.

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